Mitte vergangenen Jahres brach in einer Pension in Oberbayern ein Feuer aus, dem mehrere Gäste zum Opfer fielen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Da die Gemeinde auf eine regelmäßige Kontrolle des Brandschutzes („Feuerbeschau“) verzichtete (lt. Gesetz nur noch anlassbezogen notwendig und im Ermessen der zuständigen Stadt oder Gemeinde), fiel dieser Missstand über Jahre offenbar nicht auf. Dass letztlich Menschen mit dem Leben dafür zahlen mussten, wollte natürlich keiner der Beteiligten – ändern lässt sich dies nun aber nicht mehr.

Damit sich ein solches Szenario so bald nicht mehr wiederholt, zeigen die Behörden plötzlich großen Aktionismus.

Vor allem im südbayerischen Raum häufen sich seither die Brandschutzbegehungen. Durch diese kommen natürlich auch immer wieder Mängel ans Licht, die Inhabern von Hotels, Pensionen und Herbergen gar nicht bewusst waren. Das neu aufgeflammte Interesse der Behörden für den Brandschutz führt zu teils drastischen Beschlüssen. Nicht selten werden Hotels behördenseitig geschlossen, bis eine Beseitigung der Brandschutzmängel nachgewiesen werden kann. Da sich die nötigen Baumaßnahmen je nach Fall auch über mehrere Monate hinziehen können, kann das den finanziellen Ruin eines Hauses bedeuten. Gegen den Verdienstausfall kann man sich nicht versichern, da es einfach zu den Aufgaben eines Unternehmers gehört, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und einzuhalten, die in seiner Branche gelten.

Allerdings kann man sich gegen die Härte der Auflage zur Wehr setzen.

Eine vollständige Schließung ist oft nicht nötig, so dass man z. B. auf eine stockwerksweise Lösung hinwirken könnte. Die Erfahrung zeigt, dass Behörden oft erst dann gesprächsbereit werden, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Eine Rechtsschutzversicherung, die Deckung auch für das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht bietet, ist hier „Anwalts und Hoteliers Liebling“. Auch für andere Branchen gelten Vorschriften, die nicht jedem Unternehmer bekannt sind. Auch hier kann eine entsprechende Deckung dabei helfen, eine Betriebsschließung aus Unkenntnis zu vermeiden.

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